Sperrzonen
Folgender Link führt auf das öffentliche Verzeichnis des Bienenkatasters; er wird laufend aktualisiert und gibt die aktuelle Krankheitssituation im Kanton Zug wieder.
Um die bestehenden Unklarheit in Bezug der Desinfektion von Bienenbeuten vor der Neubesiedelung zu beseitigen, sind hier die entsprechenden Arbeitsschritte zusammengefasst:
Dieses Vorgehen ist für die per. Reinigung und Desinfektion vorgesehen; im Seuchenfall sind die Anweisungen des Bieneninspektors zu befolgen!
«Bekämpfung der Varroa»
Das Bieneninspektorat hat in Absprache mit dem Kantonstierarzt und den beiden Vorständen den Einsatz der Behandlungsmittel für die folgende Saison folgendermassen festgelegt.
Es stehen folgende zwei Behandlungskonzepte zur Verfügung:
Als Notmassnahme im Vorfrühling / in der Zwischentracht kann eine Stossbehandlung während 24h mit Ameisensäure 60 % (20 – 30 ml) durchgeführt werden.
Als Alternative bietet sich eine Sanierung mittels Kunstschwarmverfahren an.
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Honig von diesen Völkern ist mit Ameisensäure kontaminiert und darf nicht in Verkehr gebracht werden.