Sperrzonen
Folgender Link führt auf das öffentliche Verzeichnis des Bienenkatasters; er wird laufend aktualisiert und gibt die aktuelle Krankheitssituation im Kanton Zug wieder.
Sauerbrut
Die Sauerbrut (oder europäische Faulbrut) ist eine Bakterienkrankheit. Das Bakterium vermehrt sich bei optimalen Bedingungen durch Zellteilung. Sobald die Bedingungen ungünstig werden, bildet es widerstandsfähige Kapseln, welche noch Monate keimfähig bleiben. Im Bienenvolk werden die hoch infektiösen Kapseln, bei Reinigungs- und Pflegearbeiten, durch die Arbeiterinnen im Brutnest verteilt. Die Ansteckung mit den Kapseln erfolgt über die Nahrung, welche den jungen Larven verabreicht wird. Erwachsene Bienen erkranken nicht, können aber Träger des Erregers sein. Die erkrankten Larven sterben meist noch vor der Zellverdeckelung.
Ausbreitung
Anzeichen
Häufigkeit
Ab dem Jahr 2000 exponentiell steigend bis ca. 1000 Fälle im Jahr 2010.
Bekämpfung
Es gibt kein Mittel, um die Sauerbrut zu heilen.
Vorbeugung:
Amerikanische Faulbrut (AFB)
Die Amerikanische Faulbrut ist eine Bakterienkrankheit. Das Bakterium vermehrt sich bei optimalen Bedingungen durch Zellteilung. Sobald die Bedingungen ungünstig werden, bildet es Sporen, welche Jahrzehnte ansteckend bleiben. Im Bienenvolk werden die hochinfektiösen Sporen bei Reinigungs- und Pflegearbeiten durch die Arbeiterinnen im Brutnest verteilt. Die Ansteckung mit den Sporen erfolgt über den Futtersaft, den die Larven in den ersten 48 Stunden ihres Lebens aufnehmen. Erwachsene Bienen erkranken nicht, können aber Träger des Erregers sein. Eine zu Schorf eingetrocknete Made kann mehr als 2 Milliarden Sporen enthalten.
Ausbreitung
Anzeichen
Bekämpfung
Es gibt kein Mittel, um die Faulbrut zu heilen.
Vorbeugung:
Folgender Link führt auf das öffentliche Verzeichnis des Bienenkatasters; er wird laufend aktualisiert und gibt die aktuelle Krankheitssituation im Kanton Zug wieder.
Abnormale Erscheinungen sind sofort dem Bieneninspektor zu melden.
In dem Sperrbezirk befindliche Völker dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Ebenso dürfen keine Bienenvölker in den Sperrbezirk verbracht werden.